
AGB
Inter-Rollen GmbH · Stand: 22. September 2026
Entwurf für Online-Shop, E-Mail-, Telefon- und Direktvertrieb
Verkäufer: Inter-Rollen GmbH, Siemensstraße 31, 47533 Kleve, Deutschland, Geschäftsführer Edwin van Loon, Amtsgericht Kleve HRB 21346, USt-IdNr. DE464964922, E-Mail: [email protected].
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren durch die Inter-Rollen GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) an ihre Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, auf Grundlage eines Angebots oder im sonstigen Direktvertrieb zustande kommt.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden, soweit rechtlich zulässig, Unternehmern gleichgestellt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefert.
4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Zeichnungen, Spezifikationen oder schriftlich bestätigten Sondervereinbarungen, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
1. Produktdarstellungen im Online-Shop stellen kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die automatisch versandte Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert grundsätzlich nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, soweit nicht nach Ziffer 3 bereits durch die gewählte unmittelbare Zahlungsart ein Vertrag zustande kommt.
3. Wählt der Kunde eine Zahlungsart, bei der der Zahlungsvorgang unmittelbar während des Online-Bestellvorgangs ausgelöst und die Zahlung unmittelbar ausgeführt oder verbindlich autorisiert wird, nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden in dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde den Zahlungsvorgang erfolgreich auslöst. Dies gilt insbesondere für unmittelbar abgewickelte Zahlungen über PayPal, Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay oder EPS, soweit die jeweilige Zahlungsart technisch als unmittelbare Zahlung abgewickelt wird.
4. Bei den Zahlungsarten Vorkasse und Kauf auf Rechnung kommt der Vertrag erst mit Zugang einer gesonderten offiziellen Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform zustande. Vor Annahme kann der Verkäufer eine Bestellung insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, erkennbaren Preis- oder Datenfehlern, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, unzutreffenden Kunden- oder Umsatzsteuerdaten oder begründetem Betrugsverdacht ablehnen oder zunächst weitere Angaben bzw. eine andere zulässige Zahlungsweise verlangen.
5. Im Direktvertrieb sind Angebote des Verkäufers freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Bestellung des Kunden stellt grundsätzlich ein Angebot dar, das der Verkäufer durch Auftragsbestätigung annimmt. Bei ausdrücklich verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme durch den Kunden zustande.
6. Telefonische Bestellungen von Unternehmern werden vom Verkäufer in Textform bestätigt. Bei telefonischen Bestellungen von Verbrauchern übersendet der Verkäufer vor Vertragsschluss eine Bestellzusammenfassung einschließlich der einzubeziehenden AGB und der erforderlichen Verbraucherinformationen in Textform. Der Vertrag kommt anschließend nach Maßgabe dieser AGB zustande, insbesondere durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verbraucher und die Annahme des Verkäufers bzw. bei einer unmittelbaren Online-Zahlung nach Ziffer 3.
7. Im Online-Shop erfolgt die Bestellung technisch dadurch, dass der Kunde Waren in den Warenkorb legt, die für den Bestellvorgang erforderlichen Angaben eingibt, die Bestellung überprüft und sie über die abschließende Bestellschaltfläche absendet. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler mit den im Shop und im Browser verfügbaren Korrekturmitteln erkennen und berichtigen.
8. Der Verkäufer speichert die Bestell- und Vertragsdaten nach Vertragsschluss im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Aufbewahrung. Dem Kunden werden die Bestelldaten sowie die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB und Verbraucherinformationen in Textform übermittelt bzw. dauerhaft speicherbar bereitgestellt. Soweit ein Kundenkonto besteht und der Online-Shop hierfür eine Abruffunktion bereitstellt, können Bestelldaten dort eingesehen werden; ein Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Online-Bereitstellung besteht nicht.
9. Die Bestellabwicklung erfolgt regelmäßig per E-Mail. Der Kunde hat eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass die vom Verkäufer versandten Nachrichten empfangen werden können. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise, Preisfehler und Versandkosten
1. Für Verbraucher werden die maßgeblichen Endpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angezeigt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Maßgeblich ist die Preisangabe in der Auftragsbestätigung bzw. bei unmittelbar angenommenen Online-Zahlungen die im Bestellvorgang angezeigte und bestätigte Preisangabe.
2. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Online-Shop vor Abgabe der Bestellung bzw. im Direktvertrieb im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
3. Für Lieferungen in die Schweiz, die ausdrücklich als DDP (Delivered Duty Paid) angeboten und bestätigt werden, übernimmt der Verkäufer die in der bestätigten Lieferung enthaltenen Zölle, Einfuhrabgaben und Steuern. Abweichende Kostenregelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4. Vor Vertragsschluss ist der Verkäufer berechtigt, erkennbar fehlerhafte Preisangaben zu berichtigen und die Bestellung zu dem berichtigten Preis erneut zur Annahme anzubieten. Nach Vertragsschluss gelten Preisänderungen nur, wenn sie individuell vereinbart werden oder sich ein gesetzliches Recht zur Anfechtung oder Vertragsanpassung ergibt.
5. Entstehen zusätzliche Transport-, Rückleitungs- oder Adresskorrekturkosten, weil der Kunde schuldhaft eine unrichtige oder unvollständige Lieferadresse angegeben oder eine nach Versand erforderliche Änderung veranlasst hat, kann der Verkäufer die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Kosten ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die Ursache zu vertreten hat.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Rechnungskauf und Bonitätsprüfung
1. Im Online-Shop stehen die im Bestellvorgang jeweils angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Vorkasse ist zulässig. Kauf auf Rechnung wird ausschließlich Unternehmern, juristischen Personen, Vereinen und öffentlichen Auftraggebern nach gesonderter Freigabe des Verkäufers angeboten; ein Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht.
2. Bei Kauf auf Rechnung gelten die auf der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsfristen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gilt.
3. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitäts- und Risikoprüfung. Bei Kunden mit Sitz, Rechnungs- oder Lieferadresse in der Schweiz kann der Verkäufer vor Annahme der Bestellung eine strengere Kreditprüfung durchführen und als Voraussetzung für die Annahme eine angemessene Teilvorauszahlung, vollständige Vorkasse oder sonstige angemessene Sicherheit verlangen, auch wenn der Kunde im Online-Shop zunächst „Auf Rechnung“ ausgewählt hat. Wird eine abweichende Zahlungsbedingung verlangt, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde diese in Textform akzeptiert oder die verlangte Zahlung leistet und der Verkäufer die Bestellung anschließend bestätigt. Die Auswahl „Auf Rechnung“ im Online-Shop begründet keinen Anspruch auf Annahme zu dieser Zahlungsbedingung.
4. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Skontoberechtigung besteht nur bei vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang innerhalb der vereinbarten Skontofrist. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung entfällt der Skontoabzug.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern kann insbesondere der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen sowie, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.
6. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann der Verkäufer im gesetzlich zulässigen Umfang ausstehende Lieferungen zurückhalten und angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Sicherheitsleistung bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten, Teillieferungen, Selbstbelieferung und Annahmeverzug
1. Lieferungen erfolgen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Die jeweils konkrete Lieferzeit ergibt sich aus dem Angebot, der Produktseite oder der Auftragsbestätigung. Als Regelwerte gelten derzeit für Deutschland 1–3 Werktage, für Österreich etwa 3 Werktage und für die Schweiz etwa 3 Werktage, sofern beim Artikel nichts Abweichendes angegeben ist.
2. Bei vereinbarter Vorkasse beginnt eine angegebene Lieferfrist grundsätzlich erst nach Eingang der geschuldeten Zahlung, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.
3. Der Verkäufer versendet Pakete üblicherweise mit GLS und Palettenware üblicherweise mit einem Spediteur, insbesondere Mainfreight. Ein Anspruch auf einen bestimmten Frachtführer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
5. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er trotz rechtzeitig abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden von seinem Lieferanten nicht oder nicht richtig beliefert wird und die Ware auch anderweitig nicht mit zumutbarem Aufwand beschafft werden kann. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Waren werden unverzüglich erstattet.
6. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verkäufers, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffausfälle oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern Lieferfristen angemessen, soweit der Verkäufer hierdurch an der Leistung gehindert ist. Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblicher Verzögerung oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
7. Scheitert eine Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch entstehenden angemessenen Mehraufwendungen, insbesondere Rücktransport-, erneuter Versand- und Adresskorrekturkosten, verlangen. Bei Verbrauchern gilt dies nicht für Kosten, die nach zwingenden Vorschriften vom Verkäufer zu tragen sind; bei wirksamem Widerruf bleiben die Regelungen der Widerrufsbelehrung maßgeblich.
8. Kommt ein Unternehmer in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch entstehenden angemessenen Mehraufwendungen verlangen. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Rücktransport-, Bereitstellungs-, Lager-, Umschlag- und erneute Zustellkosten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Unternehmers bei sich oder einem geeigneten Dritten einzulagern. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere nach Setzung einer angemessenen Frist, bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang und Transport
1. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfangsberechtigten über. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
3. Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen dem Frachtführer und dem Verkäufer möglichst zeitnah angezeigt werden. Bei Verbrauchern ist eine solche Anzeige keine Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung am Ende dieses Dokuments bzw. aus der im Online-Shop bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
2. Bei Verbraucherverträgen, die über die Online-Benutzeroberfläche des Verkäufers geschlossen werden, kann der Widerruf zusätzlich über die während der Widerrufsfrist auf der Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden. Einzelheiten zur Platzierung und Nutzung ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
3. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
4. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 8 Rücknahmen außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts
1. Unternehmer haben außerhalb gesetzlicher Mängelrechte keinen Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware. Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers und zu den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen.
2. Sonderanfertigungen, Maßanfertigungen und sonstige vom Standardprogramm abweichende Waren werden bei Unternehmern grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Sonderanfertigungen, Zeichnungen und kundenspezifische Ausführungen
1. Sonder- und Maßanfertigungen werden ausschließlich auf Grundlage einer individuellen Bestellung und der bestätigten Spezifikation, Zeichnung, Materialvorgabe oder sonstigen technischen Beschreibung gefertigt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Maße, Materialien, Toleranzen, Zeichnungen und sonstigen technischen Angaben unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Abweichungen sind vor Produktionsfreigabe mitzuteilen.
3. Wird bei einem Unternehmer eine Freigabezeichnung, ein Freigabemuster oder eine sonstige Freigabeunterlage verwendet, darf der Verkäufer nach erteilter Freigabe mit der Fertigung beginnen. Die Freigabe bestätigt die vom Unternehmer zu prüfenden, aus der Unterlage erkennbaren Maße, Spezifikationen und Ausführungsmerkmale. Für vom Verkäufer zu vertretende Fehler, die für den Unternehmer bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
4. Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Änderung oder Stornierung einer Sonderanfertigung. Stimmt der Verkäufer einer Änderung oder Stornierung aus Kulanz zu, kann er die hierdurch tatsächlich entstehenden und nicht vermeidbaren Kosten sowie bereits eingegangene Lieferantenverpflichtungen in Rechnung stellen.
5. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt; der Ausschluss des Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung
1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine zusätzliche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und schriftlich zugesagt wurde.
2. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine Ware infolge eines Umstands ausfällt oder verschleißt, der erst nach Gefahrübergang durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Überlastung, ungeeignete Montage, fehlende Wartung, unzulässige Änderungen oder ungeeignete Einsatz- oder Umgebungsbedingungen verursacht wurde. Die gesetzlichen Beweislastregeln, insbesondere im Verbrauchsgüterkauf, bleiben unberührt.
3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommener Garantie, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei zwingender Produkthaftung sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist. Gesetzliche Rückgriffsansprüche in der Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.
4. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Rechte nach Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben bestehen.
5. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 11 Technische Angaben, Produktauswahl und bestimmungsgemäße Verwendung
1. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die in der Auftragsbestätigung, Produktbeschreibung, Zeichnung oder ausdrücklich einbezogenen technischen Unterlagen angegebenen Eigenschaften.
2. Angaben zu Tragfähigkeit, Abmessungen, Geschwindigkeit, Temperaturbereich, Boden- und Umgebungsbedingungen beziehen sich auf die jeweils angegebenen Prüf- und Einsatzbedingungen. Der Kunde hat die Ware entsprechend den vereinbarten technischen Spezifikationen und dem vorgesehenen Einsatz zu verwenden.
3. Unternehmer sind verpflichtet, dem Verkäufer alle für eine technische Auswahl oder Empfehlung wesentlichen Einsatzparameter vollständig und zutreffend mitzuteilen. Hierzu können insbesondere Gesamt- und Radlast, Anzahl und Anordnung der Rollen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrstrecke und Einschaltdauer, Bodenbeschaffenheit, Schwellen und Stoßbelastungen, Temperatur, Feuchtigkeit, chemische Einflüsse sowie besondere Hygiene-, ESD- oder Sicherheitsanforderungen gehören.
4. Technische Empfehlungen des Verkäufers beruhen auf den vom Kunden mitgeteilten Einsatzbedingungen. Sind Angaben unvollständig, unrichtig oder ändern sich die Einsatzbedingungen, kann hieraus keine Eignungszusage für die abweichende Anwendung hergeleitet werden. Soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich eine konkrete Auslegung oder Eignung für einen bestimmten Einsatz übernommen hat, obliegt einem Unternehmer die abschließende Prüfung, ob das Produkt für seine Gesamtkonstruktion und den konkreten Einsatz geeignet ist. Zwingende gesetzliche Haftung des Verkäufers für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.
§ 12 Haftung
1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
4. Gegenüber Unternehmern sind bei lediglich leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht mittelbare Schäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn nur ersatzfähig, soweit sie nach Art des Geschäfts zum bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden gehören. Ziffer 1 bleibt unberührt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.
3. Der Unternehmer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Der Verkäufer wird die Einziehungsbefugnis grundsätzlich nur widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt für den Verkäufer. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
5. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Unternehmer informiert den Verkäufer unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Verbraucher können mit Gegenforderungen nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte ausüben.
2. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf von Unternehmern nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 15 Schutz von Produktdaten, Zeichnungen, STEP-Dateien und Medien
1. Produktfotos, Texte, Kataloge, technische Zeichnungen, 2D- und 3D-Dateien, STEP-Dateien, Datenblätter, Grafiken und sonstige Unterlagen des Verkäufers dürfen, soweit sie urheberrechtlich, datenbankrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind, nur im vertraglich eingeräumten Umfang genutzt werden.
2. Der Download technisch bereitgestellter Dateien begründet keine allgemeine Erlaubnis zur Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, kommerziellen Verwertung oder Nutzung für eigene Kataloge, Websites oder Verkaufsunterlagen. Eine solche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
3. Eine interne Nutzung technischer Dateien zur Auswahl, Planung, Konstruktion und Integration der beim Verkäufer angebotenen oder erworbenen Produkte ist zulässig, soweit die Datei für diesen Zweck bereitgestellt wurde und keine abweichende Nutzungsbeschränkung angegeben ist.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers. Soweit für einen Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung unter Einbeziehung externer Auskunfteien erfolgt, wird hierüber in der Datenschutzerklärung bzw. den gesetzlich erforderlichen Datenschutzinformationen gesondert informiert.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit eine Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht: Die Inter-Rollen GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für Verträge mit Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Kleve. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
2. Für Verbraucher gilt deutsches Recht nur, soweit eine Rechtswahl nach den anwendbaren kollisionsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union darf die Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz bleiben zwingende schweizerische kollisionsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Regelungen über Konsumentenverträge, unberührt.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
2. Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, sofern sie nicht individuell vereinbart werden oder gesetzlich zulässig sind.